Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Präambel

  1. Für die Geschäftsbedingungen zwischen Frau Luisa Herrmann, Meuschelstr. 13, 90408 Nürnberg und dem Auftraggeber gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Ergänzende Regelungen sind im Vertrag festgelegt. Bei einem Widerspruch zwischen Regelungen aus dem Angebot und diesen AGB haben stets die Regelungen in dem Vertrag Vorrang.
  2. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners gelten nur, soweit Frau Luisa Herrmann ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zustimmt.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Der Vertrag kommt zustande, indem der Vertragspartner der letzten Fassung des Angebots per Unterschrift oder in Textform (z. B. durch Übermittlung per E-Mail) zustimmt.
  2. Wird das Angebot nicht innerhalb von 14 Tagen angenommen, muss es neu verhandelt werden. Wenn das Angebot fristgerecht angenommen wird, ist er bis zum Abschluss des Projekts gültig.

§ 3 Zahlung

  1. Für die Geschäftsbedingungen zwischen Frau Luisa Herrmann, Meuschelstr. 13, 90408 Nürnberg und dem Auftraggeber gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Ergänzende Regelungen sind im Vertrag festgelegt. Bei einem Widerspruch zwischen Regelungen aus dem Angebot und diesen AGB haben stets die Regelungen in dem Vertrag Vorrang.
  2. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners gelten nur, soweit Frau Luisa Herrmann ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zustimmt.

§ 4 Leistungsumfang, Auftragsabwicklung

  1. Die Leistungen samt Erbringungsdatum ist vertraglich individuell geregelt.
  2. Es werden zusätzlich zur vertraglichen Leistungserbringung zwei Änderungseinheiten angeboten. Diese inkludieren zwei Revisionen bis zum Abschluss des Designprozesses (bspw: eine komplette Korrektur/Überarbeitung einer Seite), die bis zu 7 Tagen nach dem Versand der Ergebnisse an den Vertragspartner wieder an Frau Luisa Herrmann gegeben werden müssen.
  3. Nach 7 Tagen sind Änderungen nur noch gegen zusätzliche Kosten von möglich, die Frau Luisa Herrmann per gesondertem Angebot kommuniziert. Lehnt der Vertragspartner die Umsetzung in wesentlich geänderter Form ab, so behält sich Frau Luisa Herrmann vor, den Vertrag zu kündigen und die Konzept- sowie Umsetzungsphase voll bzw. anteilig zu berechnen.
  4. Die Kommunikation während des gesamten Projekts erfolgt schriftlich, per E-Mail und über das Tool Asana. Die Präsentation der abgeschlossenen Arbeiten erfolgt persönlich oder per Videoanruf und Bildschirmübertragung.
  5. Änderungen nach Abschluss der Leistungsphasen und Abnahme des Projekts sind nur noch gegen gesonderte Vergütung möglich. Neue Komponenten, die nicht im Leistungsumfang beschrieben sind, werden nach dem tatsächlichen Stundenaufwand mit 100 €/h zzgl. USt berechnet. Hierauf wird der Vertragspartner vor Beginn der zusätzlichen Arbeitsleistung hingewiesen.
  6. Die für das Design erforderliche Materialien, wie Schriften, Fotos oder Videos, sind in den genannten Preisen nicht enthalten. Sie müssen vom Vertragspartner getragen werden.

§ 5 Wartung

  1. Sofern nichts anderes vereinbart wird umfasst die technische Website-Wartung wöchentliche Backups (Onsite und Offsite) der Website inkl. Datenbank und wöchentliche Aktualisierungen der Plugins, des Themes und von WordPress. Die Website wird außerdem regelmäßig und insbesondere nach den Updates auf eine korrekte Funktionsweise geprüft. Sollten Probleme durch Updates auftreten wird das Problem behoben. Regelmäßige Updates sind wichtig, um die Funktionsweise der Website zu gewährleisten und die Website gegen Hacker und Angriffe von außen zu schützen.
  2. Die Wartung umfasst keine Reparaturmaßnahmen an der Website, die durch das Fehlverhalten des Kunden hervorgerufen wurden. Diese werden extra verrechnet. Die Wartung umfasst auch keine inhaltlichen Änderungen oder Änderung am Design, die der Kunde wünscht. Diese werden ebenfalls extra verrechnet.
  3. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, wird die Wartungspauschale halbjährlich abgerechnet.
  4. Die Websitewartung kann bis 4 Wochen vor Quartalsende gekündigt werden.

§ 6 Nutzungsrechte

Dem Vertragspartner wird mit Bezahlung des vollständigen Honorars das ausschließliche und unbeschränkte Recht zur Nutzung der Website in sämtlichen bekannten und unbekannten Nutzungsarten eingeräumt, ohne inhaltliche, räumliche oder zeitliche Beschränkung.

§ 7 Kündigung und Rücktritt

  1. Eine Kündigung ist für beide Vertragsparteien jederzeit schriftlich oder in Textform gestattet. Für den Fall, dass eine oder beide Seiten die gemeinsame Arbeit beenden möchten, werden die bis dahin bereits abgeschlossenen Positionen nach dem tatsächlichen Aufwand vollständig berechnet. Wird die Arbeit vom Vertragspartner beendet, wird die noch laufende Position nach bereits geleistetem Aufwand zu einem Stundensatz von 100 €/h abgerechnet.
  2. Beide Parteien sind berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

– Frau Luisa Herrmann einen der Termine dieses Vertrages nicht einhält und eine des Vertragspartners gesetzte, angemessene Nachfrist fruchtlos verstrichen ist (es sei denn, die Auftragnehmerin hat die Verzögerung nicht zu vertreten).
– der Vertragspartner andere Pflichten aus diesem Vertrag grob verletzt.
– der Vertragspartner seine Pflichten, insbesondere Mitwirkungspflichten, grob verletzt.

Der Rücktritt bedarf der Schrift- oder Textform.

  1. Frau Luisa Herrmann ist im Fall des Rücktritts berechtigt, die Vergütung zu verlangen sowie etwaige Schadensersatzansprüche geltend zu machen

§ 8 Gewährleistungsrecht

  1. Für Mängel hinsichtlich der Funktionsfähigkeit der Website wird die Haftung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen übernommen.
  2. Mangelhafte Leistungen werden von der Frau Luisa Herrmann innerhalb der Gewährleistungsfrist, die mit dem Datum der Übergabe beginnt, nach entsprechender detaillierter Mitteilung des Vertragspartners durch die Auftragnehmerin ausgebessert oder ausgetauscht.
  3. Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer von Vertragspartner gesetzten Frist zur Nacherfüllung zweimal fehl, so kann der Vertragspartner die weiteren gesetzlichen Rechte geltend machen.
  4. Die Auftragnehmerin haftet für die sorgfältige und fachgerechte Erbringung ihrer vertraglichen Leistungen sowie deren Mangelfreiheit.
  5. Im Falle einer verschuldensabhängigen Haftung haftet die Auftragnehmerin – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für folgende Fälle:- Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Auftragnehmerin oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin beruhen; oder- Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Auftragnehmerin oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin beruhen.Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten aufgrund leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die vertragswesentliche Rechtspositionen des/der Kunden/-in schützen, die der/die Auftraggeber/-in also dem Vertrag nach ihrem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat sowie Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung der Auftragnehmerin gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen.
    Die Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Angestellten und Mitarbeiter der Auftragnehmerin sowie dessen Erfüllung und Verrichtungsgehilfen und Subunternehmer. Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.b) Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 9 Abnahme

  1. Der Vertragspartner ist zur Abnahme der Leistung verpflichtet, sofern diese den vertraglichen Anforderungen entspricht. Die Abnahme ist schriftlich oder in Textform zu erklären. Erfolgt die Abnahme trotz Aufforderung nicht innerhalb von 7 Tagen nach Übersendung der Leistung, so gilt die Leistung als stillschweigend angenommen. Gleiches gilt, wenn der Vertragspartner zur Veröffentlichung der Leistung auffordert.
  2. Frau Luisa Herrmann hat im Rahmen der Leistungserbringung eine gestalterische und künstlerische Freiheit, sofern der Vertragspartner keine konkreten Vorgaben in schriftlicher Art oder in Textform übersendet. Die Abnahme kann bei Fehlen solcher Vorgaben nicht aus gestalterischen oder künstlerischen Gründen abgelehnt werden.
  3. Frau Luisa Herrmann ist berechtigt, während der Leistungserbringungen einzelne Leistungsphasen zur Abnahme vorzulegen. Der Vertragspartner ist in dem Fall zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die Leistungen vertragsgemäß erbracht sind.

§ 10 Pflichten des Vertragspartners

  1. Die Verantwortung für die vom Vertragspartner gelieferten Leistungsteile zur Erstellung der Homepage/Webseite liegt ausschließlich beim Vertragspartner. Er versichert, dass sie weder strafrechtlich relevante, noch jugendgefährdende oder pornographische Inhalte enthalten und weder Urheber- noch Markenrechte Dritter verletzen. Frau Luisa Herrmann ist berechtigt, soweit sie Verstöße gegen die vorgenannten Vorgaben feststellt, den Vertragspartner um die Überlassung rechtmäßigen Materials zu bitten. Kommt der Vertragspartner dieser Bitte innerhalb einer Frist von 2 Wochen nicht nach, ist Frau Luisa Herrmann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Auftraggeber hat Frau Luisa Herrmann in diesem Fall alle bis dahin entstandenen Kosten für die Erstellung der Leistung und übrigen Arbeiten zu ersetzen.

§ 11 Referenzen

Frau Luisa Herrmann behält sich das Recht vor, die erbrachten Leistungen und die Vertragsbeziehung als Referenz des Vertragspartners online und offline zu nennen. Hierzu hat der Vertragspartner im Vertrag ausdrücklich die Zustimmung erteilt.

§12 Verjährung

  1. Rechte des Vertragspartners wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme der Webseite. Die kurze Verjährungsfrist gilt nicht, wenn Frau Luisa Herrmann grobes Verschulden vorwerfbar ist.
  2. Ansprüche von Frau Luisa Herrmann auf Vergütung verjähren in fünf Jahren.

§ 13 Vertraulichkeit und Verschwiegenheit

Die Vertragsparteien sind verpflichtet, über alle Informationen, die im Zusammenhang mit dem Vertrag bekannt werden und welche nicht öffentlich zugänglich sind, Stillschweigen zu bewahren, soweit es sich nicht um lediglich dem allgemeinen Stand der Technik entsprechende oder sonst offenkundige Tatsachen oder Umstände handelt.

§ 14 Hinweis zur Datenverarbeitung

Erfolgt eine Verarbeitung personenbezogener Daten für den Auftraggeber, so ist Frau Luisa Herrmann verpflichtet, hinreichende Garantien dafür zu bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet.

§ 15 Schlussbestimmungen

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ist Nürnberg. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.