Allgemeine Geschäftsbedingungen

Luisa Herrmann SEO & Webdesign, Meuschelstraße 13, 90408 Nürnberg

Stand: 01.08.2026


Hinweis zur Lesart. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern als auch gegenüber Verbrauchern. Klauseln, die nur für eine der beiden Gruppen gelten, sind ausdrücklich gekennzeichnet. Unternehmer ist, wer bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).


Abschnitt A — Allgemeine Regelungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB”) gelten für sämtliche Verträge zwischen Luisa Herrmann, handelnd unter „Luisa Herrmann SEO & Webdesign”, Meuschelstraße 13, 90408 Nürnberg (nachfolgend „Auftragnehmerin”) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Auftraggeber”) über Leistungen der Konzeption, Gestaltung, Entwicklung, Suchmaschinenoptimierung, Wartung und Betreuung von Websites sowie damit zusammenhängende Beratungs- und Gestaltungsleistungen.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Auftragnehmerin hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn die Auftragnehmerin in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.

(3) Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss gültige Fassung dieser AGB. Die Auftragnehmerin übermittelt die jeweils gültige Fassung mit dem Angebot in Textform und archiviert sie.

§ 2 Vertragsschluss, Vertragsbestandteile und Rangfolge

(1) Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein als verbindlich bezeichnetes Angebot ist 14 Tage ab Zugang bindend; danach bedarf es einer erneuten Bestätigung.

(2) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber zustande. Die Annahme bedarf der Textform (z. B. E-Mail, Formularbestätigung, elektronische Signatur). Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht erforderlich. Der Aufforderung, mit der Leistungserbringung zu beginnen, kommt Annahmewirkung zu.

(3) Vertragsbestandteile sind, in dieser Rangfolge:

  1. individuelle Vereinbarungen in Textform,
  2. das Angebot einschließlich seiner Leistungsbeschreibung und Anlagen,
  3. eine etwaige Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (Anlage AVV),
  4. diese AGB.

Bei Widersprüchen geht die jeweils höherrangige Regelung vor.

(4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel. Der Vorrang der Individualabrede nach § 305b BGB bleibt unberührt.

§ 3 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Gilt nur gegenüber Verbrauchern. Wird der Vertrag ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. E-Mail, Telefon, Online-Formular) oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, steht dem Auftraggeber ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung in Anlage 1, die zusammen mit dem Angebot in Textform übermittelt wird.

(2) Die Auftragnehmerin beginnt mit der Ausführung erst nach Ablauf der Widerrufsfrist, es sei denn, der Auftraggeber hat ausdrücklich verlangt, dass die Auftragnehmerin vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, und bestätigt, Kenntnis davon zu haben, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung erlischt (§ 356 Abs. 4 BGB). Widerruft der Auftraggeber danach, schuldet er Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen (§ 357a BGB).

§ 4 Preise und Umsatzsteuer

(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern werden die Preise einschließlich Umsatzsteuer ausgewiesen.

(2) Mit der vereinbarten Vergütung sind sämtliche Auslagen der Auftragnehmerin abgegolten, soweit im Angebot nichts anderes bestimmt ist.

(3) Kosten Dritter — insbesondere Hosting, Domains, kostenpflichtige Theme-, Plugin- und Schriftlizenzen, Bildlizenzen sowie Gebühren externer Dienste — trägt der Auftraggeber. Sie werden nur nach vorheriger Abstimmung von der Auftragnehmerin verauslagt und weiterberechnet.

(4) Leistungen nach Aufwand werden mit einem Stundensatz von 100,00 € netto abgerechnet, in Zeiteinheiten von angefangenen 15 Minuten (0,25 Stunden).

§ 5 Zahlungsbedingungen, Verzug, Aufrechnung

(1) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von zehn Tagen ab Zugang zur Zahlung fällig, sofern in der Rechnung keine abweichende Frist genannt ist.

(2) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen zu verlangen: gegenüber Unternehmern in Höhe von neun Prozentpunkten, gegenüber Verbrauchern in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Gegenüber Unternehmern kann die Auftragnehmerin zusätzlich die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB in Höhe von 40,00 € verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

(3) Befindet sich der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, ist die Auftragnehmerin nach vorheriger Ankündigung in Textform und nach Ablauf einer angemessenen Frist berechtigt, ihre Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzuhalten. Insbesondere erfolgen die Veröffentlichung der Website (Livegang), die Übergabe von Zugangsdaten sowie die Einräumung der Nutzungsrechte nach § 16 erst nach vollständigem Zahlungseingang.

(4) Bleibt eine Zahlung nach bereits erfolgter Veröffentlichung der Website aus, ist die Auftragnehmerin nach Mahnung und fruchtlosem Ablauf einer Frist von 14 Tagen berechtigt, die weitere Nutzung der von ihr erstellten Gestaltung zu untersagen und deren Entfernung zu verlangen; die Rechteeinräumung nach § 16 Abs. 1 steht unter der aufschiebenden Bedingung vollständiger Zahlung.

(5) Gilt nur gegenüber Unternehmern. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt der Auftragnehmerin alle für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Informationen und Zugänge rechtzeitig, vollständig und in gängigen digitalen Formaten zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Videos, Tabellen, Corporate-Design-Vorgaben, Zugangsdaten zu Hosting, Domain und bestehenden Systemen sowie die für den Betrieb erforderlichen Rechtstexte (Impressum, Datenschutzerklärung, ggf. AGB).

(2) Der Auftraggeber benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson und erteilt angeforderte Freigaben und Rückmeldungen innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Anfrage, soweit im Angebot keine andere Frist vereinbart ist.

(3) Der Auftraggeber sichert zu, dass er an allen von ihm bereitgestellten Materialien über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt und deren Verwendung keine Rechte Dritter verletzt. Dies gilt insbesondere für Fotos, Videos und Grafiken einschließlich der Einwilligungen abgebildeter Personen sowie für Texte, Logos und Marken.

(4) Die Mitwirkungshandlungen nach den Absätzen 1 bis 3 sind echte Vertragspflichten, soweit sie zur Erbringung der geschuldeten Leistung erforderlich sind.

§ 7 Ausbleibende Mitwirkung, Projektstillstand, Fälligkeit

(1) Erbringt der Auftraggeber eine nach § 6 erforderliche Mitwirkung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, verschieben sich vereinbarte Termine um den Zeitraum der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, für diese Dauer Kapazitäten freizuhalten.

(2) Eskalationsstufen.

a) Bleibt eine erforderliche Mitwirkung länger als vier Wochen aus, erinnert die Auftragnehmerin den Auftraggeber in Textform.

b) Bleibt die Mitwirkung danach weitere zwei Wochen aus, fordert die Auftragnehmerin den Auftraggeber in Textform zur Mitwirkung auf, setzt ihm hierfür eine Frist von mindestens 14 Tagen und weist ausdrücklich auf die Folgen dieses Paragrafen hin.

c) Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist gilt das Projekt als ruhend (Projektstillstand). Die Auftragnehmerin ist berechtigt, den bis dahin erbrachten, vertragsgemäßen Leistungsstand als Teilleistung abzurechnen (Abschlagszahlung, § 632a BGB).

(3) Wiederaufnahme. Nach einem Projektstillstand nimmt die Auftragnehmerin die Arbeiten nach Maßgabe ihrer freien Kapazitäten wieder auf, frühestens vier Wochen nach Anzeige des Auftraggebers in Textform. Für den durch die Unterbrechung entstehenden Mehraufwand (Wiedereinarbeitung, Neuplanung, Aktualisierung bereits erstellter Stände, Anpassung an zwischenzeitliche Software-Versionen) berechnet die Auftragnehmerin eine Pauschale in Höhe von 10 % des Nettoauftragswerts, höchstens jedoch 750,00 € netto. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Mehraufwand überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

(4) Fälligkeit nach vier Monaten — gilt nur gegenüber Unternehmern. Sind seit Vertragsschluss vier Monate vergangen und ist die Abnahme allein deshalb unterblieben, weil der Auftraggeber eine nach § 6 erforderliche Mitwirkung trotz Aufforderung und Fristsetzung nach Absatz 2 Buchstabe b) nicht erbracht hat, wird die gesamte vereinbarte Vergütung fällig, sobald die Auftragnehmerin dem Auftraggeber den erreichten Leistungsstand in Textform übermittelt hat.

Die Auftragnehmerin bleibt auch nach Eintritt dieser Fälligkeit verpflichtet, die noch ausstehenden Leistungen nach Nachholung der Mitwirkung ohne zusätzliche Vergütung zu erbringen; die Pauschale nach Absatz 3 bleibt unberührt. Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln oder wegen nicht erbrachter Leistungen bleiben unberührt.

(5) Gegenüber Verbrauchern gilt anstelle des Absatzes 4: Die Auftragnehmerin kann den bis zum Projektstillstand erbrachten, vertragsgemäßen Leistungsstand abrechnen. Die gesetzlichen Ansprüche aus §§ 642, 643 und 645 BGB bleiben unberührt.

(6) Die gesetzlichen Rechte der Auftragnehmerin aus §§ 642, 643 und 645 BGB (Entschädigung bei Annahmeverzug, Kündigungsrecht nach Fristsetzung, anteilige Vergütung) bleiben auch im Übrigen unberührt.

§ 8 Termine, Krankheit, höhere Gewalt

(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie im Angebot ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und vollständiger Mitwirkung des Auftraggebers.

(2) Bei Krankheit oder sonstiger unverschuldeter Verhinderung der Auftragnehmerin verlängern sich vereinbarte Fristen um die Dauer der Verhinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Die Auftragnehmerin informiert den Auftraggeber unverzüglich in Textform und nennt einen neuen voraussichtlichen Termin.

(3) Ereignisse höherer Gewalt — insbesondere Naturereignisse, Epidemien, Streiks, behördliche Anordnungen, großflächige Ausfälle von Telekommunikations- oder Hosting-Infrastruktur — befreien beide Parteien für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten. Dauert die Störung länger als drei Monate an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag zu kündigen; bereits erbrachte Leistungen werden abgerechnet.

§ 9 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen, nicht offenkundigen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort.

(2) Die Auftragnehmerin geht mit sämtlichen Zugangsdaten sorgfältig um und trifft angemessene Vorkehrungen gegen eine missbräuchliche Nutzung durch Dritte.

(3) Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, dem allgemeinen Stand der Technik entsprechen oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

(4) Ist der Auftraggeber Angehöriger eines Berufs mit gesetzlicher Schweigepflicht (§ 203 StGB), verpflichtet sich die Auftragnehmerin auf Verlangen gesondert zur Geheimhaltung nach § 203 Abs. 4 StGB.

§ 10 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Beide Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.

(2) Erhält die Auftragnehmerin im Rahmen der Vertragserfüllung Zugriff auf personenbezogene Daten, für die der Auftraggeber Verantwortlicher ist (z. B. Daten aus Kontaktformularen, Terminbuchungen, Newsletter-Listen), erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers. Die Parteien schließen hierzu vor Beginn der Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, die dem Vertrag als Anlage beigefügt wird.

(3) Kommt der Auftraggeber dem Abschluss einer erforderlichen Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung trotz Aufforderung und angemessener Fristsetzung nicht nach, ist die Auftragnehmerin berechtigt, die betroffenen Leistungen bis zum Abschluss zurückzuhalten.

(4) Nach Abschluss des Projekts oder Beendigung eines Wartungsvertrages gibt die Auftragnehmerin auf Anforderung die in ihrem Besitz befindlichen Daten des Auftraggebers heraus und löscht ihre Kopien nach Maßgabe der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

§ 11 Rechtliche Verantwortung für die Website, Barrierefreiheit

(1) Der Auftraggeber ist als Betreiber der Website allein dafür verantwortlich, dass diese den für ihn geltenden rechtlichen Anforderungen entspricht. Dies betrifft insbesondere Impressumspflichten, Datenschutzerklärung und Cookie-Einwilligungen, Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr, medien-, wettbewerbs-, marken- und urheberrechtliche Vorgaben sowie berufsrechtliche Werbebeschränkungen.

(2) Die Auftragnehmerin weist den Auftraggeber nach bestem Wissen auf solche Pflichten hin. Diese Hinweise stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen die Prüfung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt nicht. Eine Gewähr für Vollständigkeit und Rechtssicherheit von Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Banner und sonstigen Rechtstexten wird nicht übernommen; deren Beschaffung und Inhalt obliegen dem Auftraggeber.

(3) Barrierefreiheit. Die Herstellung digitaler Barrierefreiheit nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und den zugehörigen Verordnungen ist nicht Bestandteil des Leistungsumfangs, sofern sie nicht im Angebot ausdrücklich und gesondert vereinbart ist. Ob der Auftraggeber den Anforderungen des BFSG unterliegt, prüft er eigenverantwortlich. Wird Barrierefreiheit vereinbart, bezieht sie sich ausschließlich auf den bei Abnahme übergebenen Stand; für nachträglich vom Auftraggeber oder Dritten eingepflegte Inhalte und Funktionen übernimmt die Auftragnehmerin keine Verantwortung.

(4) Die Auftragnehmerin schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere wird keine bestimmte Platzierung in Suchmaschinen, keine bestimmte Zahl von Besuchern, Anfragen oder Abschlüssen und keine bestimmte Sichtbarkeit in KI-gestützten Suchsystemen geschuldet. Suchmaschinenoptimierung ist eine Dienstleistung im Sinne des § 611 BGB.

§ 12 Freistellung

(1) Der Auftraggeber stellt die Auftragnehmerin von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf von ihm bereitgestellten Inhalten, Materialien, Daten oder Weisungen beruhen, und erstattet ihr die zur Rechtsverteidigung erforderlichen, angemessenen Kosten. Dies gilt nicht, soweit die Auftragnehmerin die Rechtsverletzung kannte oder auf sie hingewiesen hat und der Auftraggeber gleichwohl an seiner Weisung festgehalten hat.

(2) Die Auftragnehmerin stellt den Auftraggeber von Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass von ihr selbst erstellte oder beschaffte Gestaltungen und Inhalte Rechte Dritter verletzen, und erstattet ihm die zur Rechtsverteidigung erforderlichen, angemessenen Kosten.

(3) Die freistellungsberechtigte Partei informiert die andere Partei unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und überlässt ihr die Führung der Auseinandersetzung, soweit zumutbar.


Abschnitt B — Website-Projekte

§ 13 Leistungsumfang, Korrekturschleifen, Zusatzleistungen

(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich abschließend aus dem Angebot. Leistungen, die dort nicht ausdrücklich aufgeführt sind, sind nicht geschuldet.

(2) Im Leistungsumfang sind zwei Korrekturschleifen auf den Designentwurf enthalten, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Änderungswünsche sind gesammelt, konkret und in Textform innerhalb von 14 Tagen ab Übersendung des jeweiligen Entwurfs mitzuteilen.

(3) Weitergehende Änderungswünsche, Änderungen nach erteilter Freigabe sowie Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs werden nach Aufwand gemäß § 4 Abs. 4 abgerechnet. Die Auftragnehmerin weist den Auftraggeber vor Ausführung in Textform darauf hin, dass es sich um eine kostenpflichtige Zusatzleistung handelt, und nennt den voraussichtlichen Aufwand. Ohne diesen Hinweis besteht kein Anspruch auf zusätzliche Vergütung.

(4) Soweit keine konkreten Gestaltungsvorgaben vereinbart sind, besteht im Rahmen des Auftragszwecks Gestaltungsfreiheit der Auftragnehmerin.

(5) Hosting, Domainregistrierung und Internetzugang sind nicht Bestandteil des Vertrages. Die Auftragnehmerin unterstützt bei der Einrichtung; die Vertragsverhältnisse kommen unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und den jeweiligen Anbietern zustande.

(6) Quell- und Arbeitsdateien. Geschuldet ist die lauffähige Website einschließlich der darin eingebundenen Dateien. Ein Anspruch auf Herausgabe offener Arbeits- und Quelldateien (z. B. Layout-, Design- oder Grafikdateien in bearbeitbaren Formaten) besteht nur, wenn dies im Angebot ausdrücklich vereinbart ist.

(7) Einsatz KI-gestützter Werkzeuge. Die Auftragnehmerin kann bei der Leistungserbringung KI-gestützte Werkzeuge einsetzen und weist den Auftraggeber auf Verlangen darauf hin, in welchem Umfang dies geschehen ist. An ausschließlich KI-generierten Inhalten können urheberrechtliche Ausschließlichkeitsrechte nicht bestehen; insoweit räumt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber die ihr zustehenden Rechte ein, schuldet aber keine ausschließliche Rechtsposition. Die Prüfung und Freigabe KI-gestützt erstellter Texte auf inhaltliche Richtigkeit obliegt dem Auftraggeber.

§ 14 Zahlungsplan für Projekte

(1) Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, ist die Vergütung in folgenden Raten zu zahlen:

Rate Fälligkeit Unternehmer Verbraucher
1 mit Auftragserteilung 40 % 25 %
2 mit Freigabe des Designentwurfs 30 % 35 %
3 vor Übergabe / Livegang 30 % 40 %

(2) Die erste Rate dient der Reservierung des Produktionszeitraums sowie der Deckung der bis zur Designfreigabe anfallenden Vorleistungen (Kick-off, Recherche, Konzeption, Entwurf). Sie wird auf die Gesamtvergütung angerechnet. Die Auftragnehmerin beginnt mit den Arbeiten nach Eingang der ersten Rate.

(3) Gegenüber Verbrauchern wird die erste Rate frühestens mit Ablauf der Widerrufsfrist fällig, es sei denn, der Verbraucher hat den vorzeitigen Leistungsbeginn nach § 3 Abs. 2 ausdrücklich verlangt.

(4) Gilt der Designentwurf nach § 15 Abs. 2 als freigegeben, wird die zweite Rate ebenso fällig wie bei ausdrücklicher Freigabe.

(5) Die Veröffentlichung der Website, die Übergabe von Zugangsdaten und die Einräumung der Nutzungsrechte nach § 16 erfolgen erst nach vollständigem Zahlungseingang.

(6) Bleibt eine erforderliche Mitwirkung des Auftraggebers aus, gilt ergänzend § 7.

§ 15 Freigabe des Designentwurfs, Abnahme

(1) Der Designentwurf wird dem Auftraggeber in Textform zur Freigabe übermittelt.

(2) Der Designentwurf gilt als freigegeben, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Übersendung konkrete Änderungswünsche im Rahmen der nach § 13 Abs. 2 verbleibenden Korrekturschleifen in Textform mitteilt. Die Fiktion tritt nur ein, wenn die Auftragnehmerin bei der Übersendung ausdrücklich in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen und den Auftraggeber nach Ablauf von sieben Tagen ein weiteres Mal in Textform erinnert hat.

(3) Nach Fertigstellung fordert die Auftragnehmerin den Auftraggeber in Textform zur Abnahme auf. Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, wenn die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

(4) Nimmt der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Abnahmeaufforderung ab, ohne mindestens einen konkreten Mangel in Textform zu benennen, gilt die Leistung als abgenommen. Die Auftragnehmerin weist den Auftraggeber in der Abnahmeaufforderung ausdrücklich in Textform auf diese Rechtsfolge hin; gegenüber Verbrauchern ist dieser Hinweis Wirksamkeitsvoraussetzung (§ 640 Abs. 2 BGB).

(5) Verlangt der Auftraggeber die Veröffentlichung der Website, liegt darin die Abnahme. Wird die Website im Übrigen mit Zustimmung des Auftraggebers produktiv genutzt, gilt dies als widerlegliches Indiz für die Abnahme.

(6) Umfasst das Projekt abgrenzbare Leistungsteile (z. B. Branding, Designkonzept, technische Umsetzung, Textarbeit), können diese gesondert abgenommen werden (Teilabnahme). Die Absätze 3 bis 5 gelten entsprechend.

(7) Innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe kann der Auftraggeber kostenfrei Rückfragen zu Funktion und Bedienung der Website stellen. Weitergehende Änderungswünsche sind kostenpflichtig und bedürfen eines gesonderten Angebots. Mängelrechte nach § 23 bleiben hiervon unberührt.

§ 16 Nutzungsrechte

(1) Aufschiebend bedingt durch die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung überträgt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber die ausschließlichen, räumlich und zeitlich unbeschränkten, übertragbaren und unterlizenzierbaren Nutzungsrechte an den für ihn erstellten Gestaltungen und Werken. Der Auftraggeber ist danach insbesondere berechtigt, die Leistung öffentlich zugänglich zu machen, zu bearbeiten, zu erweitern, zu kürzen, unter anderen Domains zu verwenden sowie in Print- und Bewegtbildmedien zu Werbezwecken einzusetzen. Die Rechteeinräumung wirkt exklusiv auch gegenüber der Auftragnehmerin; § 17 bleibt unberührt.

(2) Ausgenommen von Absatz 1 sind Komponenten Dritter, insbesondere Content- Management-Systeme, Themes, Plugins, Schriften, Stockfotos, Icons, Videos und Bibliotheken. Für diese gelten ausschließlich die Lizenzbedingungen der jeweiligen Rechteinhaber. Die Auftragnehmerin kann daran keine weitergehenden Rechte einräumen, als sie selbst innehat. Der Auftraggeber ist für den Fortbestand der erforderlichen Lizenzen ab Übergabe selbst verantwortlich.

(3) Ebenfalls ausgenommen sind allgemeine Arbeitsmittel der Auftragnehmerin, etwa selbst entwickelte Vorlagen, Bausteine, Skripte und Werkzeuge, die nicht spezifisch für den Auftraggeber erstellt wurden. Der Auftraggeber erhält daran ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht im Rahmen der erstellten Website.

(4) Entwürfe, Konzepte und Zwischenstände, die nicht zur Ausführung gelangt sind, verbleiben bei der Auftragnehmerin.

(5) Die Auftragnehmerin wird gegenüber dem Auftraggeber keinen Entstellungsschutz geltend machen, es sei denn, es liegt ein grober Verstoß gegen ihre urheberrechtlichen Persönlichkeitsinteressen vor. In diesem Fall kann sie verlangen, im Zusammenhang mit der veränderten Website nicht mehr genannt zu werden; der Auftraggeber setzt dies innerhalb von 14 Tagen um.

(6) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte hinzuzuziehen. Für deren Leistungen haftet sie wie für eigenes Handeln.

(7) Nach Übergabe ist der Auftraggeber für Pflege, Aktualisierung und Sicherung der Website selbst verantwortlich, soweit nicht ein Wartungsvertrag nach Abschnitt C besteht.

§ 17 Urhebervermerk, Verlinkung und Referenznennung

(1) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, im Fußbereich (Footer) der erstellten Website einen dezenten Urhebervermerk in der Form „Webdesign: Luisa Herrmann” nebst Verlinkung auf ihre Website anzubringen (§ 13 UrhG). Der Vermerk wird so gestaltet, dass er das Erscheinungsbild und die Funktion der Website nicht wesentlich beeinträchtigt.

(2) Der Auftraggeber wird den Vermerk belassen, solange er die von der Auftragnehmerin erstellte Gestaltung im Wesentlichen unverändert nutzt. Das Bearbeitungsrecht nach § 16 Abs. 1 bleibt im Übrigen unberührt; in den Fällen des § 16 Abs. 5 entfällt die Nennung. Auf diese Regelung wird im Angebot gesondert hingewiesen.

(3) Sollte Absatz 2 Satz 1 unwirksam sein, bleibt das Recht der Auftragnehmerin nach Absatz 1 hiervon unberührt.

(4) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, das abgeschlossene Projekt einschließlich Abbildungen unter Nennung des Auftraggebers in ihrem Portfolio, auf ihrer Website, in sozialen Netzwerken und in Präsentationen als Referenz zu zeigen und zu beschreiben. Dasselbe gilt für von ihr eingesetzte Dritte im Sinne des § 16 Abs. 6. Der Auftraggeber kann dem aus wichtigem Grund in Textform widersprechen.

§ 18 Kündigung von Projektverträgen

(1) Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Abnahme jederzeit kündigen (§ 648 BGB). In diesem Fall behält die Auftragnehmerin den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung; sie muss sich anrechnen lassen, was sie infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Es wird vermutet, dass der Auftragnehmerin 10 % der auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistung entfallenden Vergütung zustehen. Beiden Parteien bleibt der Nachweis eines höheren oder geringeren Betrages vorbehalten.

(2) Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die Auftragnehmerin insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung länger als 30 Tage in Verzug ist, seine Mitwirkungspflichten trotz Fristsetzung nach § 7 Abs. 2 nachhaltig verletzt oder rechtswidrige Inhalte einstellen lässt. Für den Auftraggeber liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn die Auftragnehmerin einen verbindlichen Termin trotz angemessener Nachfrist nicht einhält oder ihre Pflichten grob verletzt.

(3) Bei Kündigung aus wichtigem Grund durch den Auftraggeber, den die Auftragnehmerin zu vertreten hat, werden die bis dahin erbrachten Leistungen anteilig entsprechend dem Projektfortschritt abgerechnet. Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber den erreichten Leistungsstand; die Nutzungsrechte nach § 16 gehen in entsprechendem Umfang über.

(4) Kündigungen bedürfen der Textform.


Abschnitt C — Wartung und Betreuung

§ 19 Gegenstand und Leistungsumfang

(1) Gegenstand eines Wartungsvertrages ist die technische Wartung und — soweit vereinbart — die inhaltliche Pflege der im Angebot bezeichneten Website. Hosting, Domainverwaltung und Internetzugang sind nicht Gegenstand des Vertrages.

(2) Die technische Wartung umfasst, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist:

a) Aktualisierungen von Content-Management-System, Theme und Plugins nach Erscheinen neuer Versionen sowie anschließende Prüfung von Funktion und Darstellung;

b) Datensicherung in dem im Angebot genannten Intervall; Backups werden mindestens 31 Tage aufbewahrt;

c) Sicherheitsprüfung der Website auf Schadsoftware im vereinbarten Intervall;

d) Störungsbeseitigung: Tritt eine Funktionsstörung der Website auf, stellt die Auftragnehmerin die Funktionsfähigkeit so schnell wie möglich wieder her. Die Reaktion erfolgt an Werktagen (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz der Auftragnehmerin) in der Regel innerhalb von 48 Stunden. Enthalten sind bis zu 20 Minuten Arbeitsaufwand je Störungsfall; darüber hinausgehender Aufwand wird nach § 4 Abs. 4 abgerechnet. Eine Wiederherstellung innerhalb einer bestimmten Frist wird nicht geschuldet.

(3) Die inhaltliche Pflege umfasst das im Angebot genannte monatliche Zeitkontingent für das Einfügen, Ändern oder Löschen vom Auftraggeber bereitgestellter Inhalte. Nicht genutztes Kontingent kann in den jeweils folgenden Kalendermonat übertragen werden und verfällt danach; eine Auszahlung ist ausgeschlossen.

(4) Nicht enthalten sind insbesondere: die Erstellung neuer Unterseiten, Redesigns und Layoutänderungen, umfangreiche Text-, Grafik- oder Fotoarbeiten, Migrationen, Suchmaschinenoptimierung über die laufende Pflege hinaus, die Betreuung von Drittanbieter-Diensten (z. B. Online-Terminbuchung, Shop-Systeme, Zahlungsdienstleister) sowie die Bereinigung nach Angriffen Dritter oder nach Eingriffen des Auftraggebers oder von ihm beauftragter Dritter. Solche Leistungen werden nach vorheriger Abstimmung gemäß § 4 Abs. 4 nach Aufwand abgerechnet.

(5) Für Störungen, deren Ursache außerhalb des Einflussbereichs der Auftragnehmerin liegt — insbesondere Ausfälle des Hosting-Providers, von Drittanbieter-Diensten oder allgemeine Störungen des Internets — ist die Auftragnehmerin nicht verantwortlich. Sie unterstützt den Auftraggeber auf Wunsch bei der Klärung gegenüber Dritten; dieser Aufwand wird nach § 4 Abs. 4 abgerechnet.

§ 20 Mitwirkung bei Wartungsverträgen

(1) Der Auftraggeber stellt der Auftragnehmerin für die Vertragslaufzeit einen funktionsfähigen Administrator-Zugang zur Website zur Verfügung und sorgt bei Ausfall unverzüglich für Abhilfe.

(2) Der Auftraggeber stimmt der Installation der zur Wartung und zentralen Verwaltung erforderlichen Plugins zu.

(3) Muss infolge eines Datenverlusts oder Fehlerfalls ein Backup eingespielt werden, räumt der Auftraggeber die erforderlichen Zugriffsrechte auf Webspace und Datenbank ein (z. B. Hosting-Panel, FTP/SFTP, Datenbankverwaltung).

(4) Nimmt der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter selbst Änderungen an der technischen Konfiguration der Website vor, hat er die Auftragnehmerin unverzüglich zu informieren. Für hierdurch verursachte Störungen haftet die Auftragnehmerin nicht.

§ 21 Vergütung und Preisanpassung bei Wartungsverträgen

(1) Die Pauschalvergütung wird, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, halbjährlich im Voraus in Rechnung gestellt. Beginnt oder endet der Vertrag innerhalb eines Abrechnungszeitraums, wird dieser anteilig je angefangenem Kalendermonat berechnet.

(2) Leistungen nach Aufwand werden monatlich nachträglich abgerechnet.

(3) Die Auftragnehmerin kann die Pauschalvergütung und den Stundensatz mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten in Textform zum Beginn eines neuen Verlängerungszeitraums anpassen. Im Fall einer Erhöhung steht dem Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung zu; hierauf weist die Auftragnehmerin in der Ankündigung hin.

§ 22 Laufzeit und Kündigung von Wartungsverträgen

(1) Der Vertrag beginnt zu dem im Angebot genannten Zeitpunkt und läuft zunächst bis zum Ende der dort vereinbarten Erstlaufzeit.

(2) Gegenüber Unternehmern verlängert sich der Vertrag anschließend jeweils um sechs Monate, wenn er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.

(3) Gegenüber Verbrauchern beträgt die Erstlaufzeit höchstens zwölf Monate. Der Vertrag verlängert sich anschließend auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden (§ 309 Nr. 9 BGB).

(4) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Im Voraus gezahlte Vergütung wird für volle, nicht mehr in Anspruch genommene Kalendermonate anteilig erstattet.

(5) Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).

(6) Nach Vertragsende übergibt die Auftragnehmerin auf Anforderung die in ihrem Besitz befindlichen Zugangsdaten und das jüngste Backup und entfernt ihre Zugänge.


Abschnitt D — Gewährleistung, Haftung, Schlussbestimmungen

§ 23 Mängel und Gewährleistung

(1) Für Mängel haftet die Auftragnehmerin nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.

(2) Mängel sind konkret und nachvollziehbar in Textform anzuzeigen, unter Angabe der für die Reproduktion erforderlichen Informationen (verwendeter Browser, Endgerät, betroffene Seite, Screenshot).

(3) Gilt nur gegenüber Unternehmern. Der Auftraggeber soll die Leistung innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe untersuchen und offensichtliche Mängel anzeigen. Unterbleibt die Anzeige, kann die Auftragnehmerin einen ihr hierdurch entstandenen Mehraufwand geltend machen. Die gesetzlichen Mängelrechte des Auftraggebers bleiben unberührt.

(4) Die Auftragnehmerin beseitigt Mängel nach ihrer Wahl durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Auftraggeber die weiteren gesetzlichen Rechte zu (§ 636 BGB).

(5) Kein Mangel liegt vor bei Beeinträchtigungen, die nachweislich auf Änderungen durch den Auftraggeber oder von ihm beauftragte Dritte, auf unsachgemäßer Bedienung, auf dem Ausfall oder der Änderung von Diensten Dritter oder auf Angriffen Dritter beruhen. Ebenfalls kein Mangel sind geringfügige Abweichungen der Darstellung zwischen unterschiedlichen Browsern, Browserversionen, Betriebssystemen und Endgeräten sowie Farbabweichungen zwischen Bildschirm- und Druckdarstellung. Mängel, die bereits bei Abnahme angelegt waren und sich erst später zeigen, bleiben Mängel.

§ 24 Haftung

(1) Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt

a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,

b) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

c) nach dem Produkthaftungsgesetz,

d) im Umfang einer von ihr übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer der Auftragnehmerin. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist damit nicht verbunden.

(5) Datenverlust. Bei Verlust von Daten haftet die Auftragnehmerin nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Besteht ein Wartungsvertrag nach Abschnitt C, tritt an dessen Stelle die dort vereinbarte Datensicherung. Der Auftraggeber ist außerhalb eines Wartungsvertrages selbst zur regelmäßigen Datensicherung verpflichtet. Absatz 1 bleibt unberührt.

§ 25 Verjährung

(1) Gilt nur gegenüber Unternehmern. Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

(2) Absatz 1 gilt nicht für Ansprüche in den Fällen des § 24 Abs. 1, für Ansprüche wegen arglistig verschwiegener Mängel, für Ansprüche wegen Rechtsmängeln sowie für den Freistellungsanspruch aus § 12 Abs. 2; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.

(3) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 26 Änderungen dieser AGB

(1) Bei Dauerschuldverhältnissen (Abschnitt C) ist die Auftragnehmerin berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit die Änderung durch Änderungen der Rechtslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder der technischen Gegebenheiten veranlasst ist und den Auftraggeber nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen des Leistungsumfangs oder der Vergütung sind hiervon nicht erfasst; hierfür gilt § 21.

(2) Die Auftragnehmerin teilt die Änderung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit und weist auf das Kündigungsrecht nach Absatz 3 hin.

(3) Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen. Widerspricht er der Änderung in Textform, ohne zu kündigen, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen bis zum Ende der laufenden Vertragsperiode fortgesetzt; die Auftragnehmerin kann den Vertrag in diesem Fall zum Ende der laufenden Vertragsperiode kündigen.

(4) Für bereits geschlossene Projektverträge (Abschnitt B) gilt stets die bei Vertragsschluss übermittelte Fassung.

§ 27 Schlussbestimmungen

(1) Sämtliche Erklärungen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses können in Textform (z. B. E-Mail) abgegeben werden; eine strengere Form wird nicht verlangt.

(2) Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte bedarf der Zustimmung der anderen Partei in Textform. Die Zustimmung darf nicht ohne wichtigen Grund verweigert werden.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen werden.

(4) Gilt nur gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Nürnberg. Die Auftragnehmerin ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.

(5) Die Auftragnehmerin ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(6) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.


Anlage 1 — Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Luisa Herrmann SEO & Webdesign, Meuschelstraße 13, 90408 Nürnberg, E-Mail: info@luisaherrmann.de, Telefon: +49 160 92301836

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen auch dann, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An: Luisa Herrmann SEO & Webdesign, Meuschelstraße 13, 90408 Nürnberg, E-Mail: info@luisaherrmann.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

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Bestellt am (*): ____________________

Name des/der Verbraucher(s): __________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s): _____________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ____________

Datum: ______________

(*) Unzutreffendes streichen.