Haben Sie sich schon einmal gefragt, warum der Betrieb zwei Straßen weiter bei Google 80 Bewertungen hat und Sie sieben? An der Arbeit allein liegt es meistens nicht unbedingt. Heute läuft es aber so: Wer bei Google nach einem Zahnarzt oder einem Dachdecker sucht, schaut zuerst auf die Sterne-Bewertungen. Die entscheiden dann mit, wer den Anruf bekommt, noch bevor überhaupt jemand Ihre Website geöffnet hat. Trotzdem überlassen die meisten Praxen und Betriebe ihre Bewertungen einfach dem Zufall.
Ich richte für meine Kunden Google-Unternehmensprofile ein und betreue sie danach weiter, deshalb kenne ich mich ganz gut aus mit schwachen Google-Unternehmensprofilen. In diesem Artikel zeige ich Ihnen, wie Sie mehr Google-Bewertungen bekommen, ohne dabei aufdringlich zu werden und ohne sich rechtlich angreifbar zu machen. Los geht's!
Warum Google-Bewertungen über Ihre Sichtbarkeit mitentscheiden
Bewertungen wirken an zwei Stellen gleichzeitig, die gerne mal durcheinandergeworfen werden.
Zum einen zählen sie für das Ranking Ihres Unternehmensprofils in der lokalen Suche. Wenn Sie in Ihrer Stadt im Kartenbreich weit oben stehen wollen, brauchen Sie neben einem gepflegten Unternehmensprofil eben auch regelmäßig neue Bewertungen. Zum anderen wirken sie auf Menschen, und zwar ziemlich unmittelbar. Zwischen einem Betrieb mit 8 Bewertungen und einem mit 85 bei ähnlicher Sternezahl entscheiden sich die meisten für den zweiten, weil die größere Zahl einfach mehr Sicherheit gibt.
Und dann ist da noch die Stelle, an der die Sterne auftauchen. Sie stehen ja direkt im Suchergebnis, neben Ihrem Namen und der Telefonnummer. Für viele Interessenten ist das schon der erste Eindruck von Ihrem Unternehmen, also noch vor der Website.

Zufriedene Kunden bewerten von allein fast nie
Der wichtigste Schritt zu mehr Bewertungen ist leider auch der unangenehmste, nämlich Ihre Kunden aktiv zu fragen.
Wer gerade eine gute Erfahrung gemacht hat, denkt trotzdem eher selten daran, das Unternehmen positiv zu bewerten. Unzufriedene finden den Weg zum Bewertungsformular dagegen ganz allein. Wenn Sie dieses Ungleichgewicht ausgleichen wollen, müssen Sie also fragen.
Am Anfang fühlt sich das natürlich immer komisch an, es ist aber völlig legitim. Google selbst empfiehlt Unternehmen sogar ausdrücklich, ihre Kunden um Rezensionen zu bitten. Wichtig ist eigentlich nur das Wie. Eine Bitte wirkt dann natürlich, wenn sie persönlich ist und im richtigen Moment kommt. Ein Beispiel aus dem Handwerk: Nach der Abnahme sagt der Kunde, dass er sich über das Ergebnis freut. Da passt dann ein Satz wie „Das freut mich sehr. Wenn Sie mögen, schreiben Sie das doch in eine Google-Bewertung, das hilft uns wirklich weiter.“
Mehr braucht es gar nicht, auch wenn viele an dieser Stelle eine ausgefeilte Formulierung erwarten. Ich selbst habe im Jahr z.B. nur eine Handvoll Projekte, bei denen sich diese Bitte überhaupt anbietet. Auch mir fällt es jedes Mal wieder schwer. Deshalb steht es inzwischen fest in meinem Abschlussprozess, damit ich die Bitte nicht doch wieder vergesse :).
Machen Sie das Bewerten so einfach wie möglich
Jeder zusätzliche Klick zwischen Ihrem Kunden und dem Bewertungsfeld kostet Sie Bewertungen!
Wenn jemand erst Ihr Unternehmen googlen und dann im Profil den Bewertungsbereich suchen muss, gibt er unterwegs vielleicht auf. Dafür gibt es den direkten Bewertungslink. Google stellt für jedes Unternehmensprofil einen kurzen Link bereit, der das Bewertungsfenster sofort öffnet. Sie finden ihn in Ihrem Profil unter „Mehr Rezensionen erhalten“. Den setzen Sie überall dort ein, wo Sie ohnehin mit zufriedenen Kunden zu tun haben.
- In der E-Mail nach Projektabschluss oder zusammen mit der Rechnung, am besten mit einem persönlichen Satz statt einer Standardfloskel
- Als QR-Code an der Rezeption oder im Wartezimmer, damit Patienten die Bewertung direkt am Handy schreiben können
- Bei Handwerksbetrieben als QR-Code auf der Rechnung oder auf dem Angebotsordner
- In der E-Mail-Signatur, ganz dezent als einzelne Zeile
Aufsteller mit QR-Code oder NFC-Chip, die es inzwischen fertig zu kaufen gibt, sind auch in Ordnung. Im Wartezimmer ist so ein Aufsteller sogar ziemlich praktisch. Ganz ohne die persönliche Bitte funktioniert es meistens allerdings kaum.
Wann ist der beste Zeitpunkt?
Beim Zeitpunkt entscheidet sich mehr als bei der Wortwahl, deshalb lohnt es sich, darüber kurz nachzudenken.
Die guten Momente haben nämlich alle dasselbe gemeinsam, und zwar dass Ihr Kunde gerade das Ergebnis Ihrer Arbeit erlebt. Im Handwerk ist das die Abnahme oder die Woche danach, wenn das neue Bad täglich benutz wird. In einer Praxis kann es der Abschluss einer Behandlung sein, mit der ein Patient lange gehadert hat. Ich selbst frage am liebsten kurz nach dem Livegang einer Website, weil die Freude über das Ergebnis dann noch frisch ist :).
Eine Sammelmail an alle Kunden der letzten zwei Jahre bringt leider wenig. Sie kann Ihnen sogar schaden, weil viele Bewertungen in wenigen Tagen bei Google auffällig wirken. Besser ist es, wenn regelmäßig eine oder zwei dazukommen. Ein Betrieb mit dreißig Bewertungen aus einer Woche und danach Funkstille sieht für Google nun mal merkwürdig aus.
Drei Formulierungen, die Sie gleich übernehmen können
Damit Sie nicht bei null anfangen müssen, habe ich Ihnen drei Vorlagen aufgeschrieben, die Sie natürlich an Ihren eigenen Ton anpassen sollten.
Für die E-Mail nach Projektabschluss: „Vielen Dank für die gute Zusammenarbeit! Wenn Sie mit dem Ergebnis zufrieden sind, würde uns eine kurze Google-Bewertung sehr helfen. Über diesen Link geht es direkt zum Bewertungsfenster, das dauert keine zwei Minuten.“
Für das Gespräch an der Rezeption: „Schön, dass Sie zufrieden waren. Wenn Sie mögen, können Sie uns das als Google-Bewertung dalassen, da vorne steht ein Schild mit QR-Code.“ Der Hinweis auf den QR-Code nimmt der Bitte übrigens das Fordernde, weil die Entscheidung damit beim Patienten bleibt.
Für die freundliche Erinnerung nach etwa einer Woche: „Ich wollte mich noch einmal für Ihren Auftrag bedanken. Falls Sie dazu kommen, freuen wir uns weiterhin über eine kurze Bewertung bei Google. Und falls irgendetwas nicht passt, sagen Sie es mir bitte direkt.“ Der zweite Satz ist mir dabei wichtig, weil er zeigt, dass es Ihnen wirklich um ehrliches Feedback geht.
Was ist rechtlich nicht erlaubt?
Hier lohnt sich ein zweiter Blick, weil die Grenzen schärfer verlaufen, als gedacht.
Die ehrliche Bitte um eine Bewertung dürfen Sie immer aussprechen, mündlich ebenso wie per E-Mail. Auch Praxen dürfen zufriedene Patienten darauf ansprechen. Kritisch wird es erst, sobald eine Gegenleistung ins Spiel kommt. Ein Gutschein oder ein kleines Geschenk für eine Bewertung verstößt gegen die Google-Richtlinien und gilt nach deutschem Wettbewerbsrecht als Irreführung. Gerichte haben solche Aktionen schon mehrfach untersagt. Es drohen Abmahnungen und Unterlassungsklagen.
Für gekaufte Bewertungen gilt das natürlich erst recht. Die löscht Google außerdem in seinen regelmäßigen Aufräumaktionen, oft samt Sperrung des Profils. Und dann gibt es noch das sogenannte Review-Gating, bei dem Kunden zuerst intern befragt werden und nur die zufriedenen den Google-Link bekommen. Auch das verbieten die Richtlinien ausdrücklich. Fragen Sie also alle gleich und leben Sie damit, dass eben nicht jede Bewertung fünf Sterne hat. Ein Profil mit lauter makellosen Bewertungen wirkt sowieso weniger glaubwürdig als eines mit 4,8 Sternen und ein paar ehrlichen Zwischentönen.
Antworten Sie auf jede Bewertung!
Eine Antwort zeigt Ihren Interessenten, dass hinter dem Profil Menschen sitzen, die zuhören.
Bei positiven Bewertungen reicht ein kurzer persönlicher Dank, bitte ohne Textbaustein. Wird es kritisch, bleiben Sie sachlich und bieten am besten gleich ein Telefonat an, damit die Diskussion aus der Öffentlichkeit herauskommt. Das gelingt erstaunlich oft, wenn die Antwort nicht rechthaberisch klingt.
Für Arztpraxen kommt allerdings noch die Schweigepflicht dazu. Schon die Antwort „Vielen Dank für Ihr Vertrauen, wir freuen uns auf Ihren nächsten Termin“ bestätigt ja öffentlich, dass die Person Patient ist. Eine Praxis darf das aber nicht. Antworten Sie deshalb allgemein und ohne jeden Bezug zur Behandlung, etwa mit „Vielen Dank für die positive Rückmeldung zu unserer Arbeit“. Bei kritischen Bewertungen dürfen Praxen inhaltlich gar nicht auf den Fall eingehen, auch dann nicht, wenn die Darstellung schlicht falsch ist. Ich finde das zwar auch hart, aber es bleibt eben nur die neutrale Antwort mit der Einladung zum direkten Gespräch.
Bewertungen, die erkennbar nicht von echten Kunden oder Patienten stammen oder die falsche Tatsachen behaupten, müssen Sie natürlich nicht hinnehmen. Solche Rezensionen können Sie über das Unternehmensprofil bei Google melden und in hartnäckigen Fällen auch mit anwaltlicher Hilfe entfernen lassen.
Was tun, wenn Bewertungen einfach verschwinden?
Google löscht regelmäßig Bewertungen. Dabei erwischt es leider auch echte, ehrlich verdiente Rezensionen.
Aus meiner Arbeit mit Kundenprofilen kenne ich mehrere Fälle, in denen über Nacht legitime Bewertungen fehlten. Am Inhalt liegt es dabei eigentlich fast nie, denn Google prüft Bewertungen gar nicht inhaltlich. Der Filter schaut auf Muster. Wenn ihm dabei etwas auffällt, ist die Bewertung weg, ohne dass ein Mensch sie je gelesen hat.
Die häufigsten Auslöser
In Googles Richtlinien steht der Interessenkonflikt ausdrücklich drin.
Dazu zählt Google „eine aktuelle oder frühere Beschäftigung, ein vertragliches oder beratendes Verhältnis“. Ein Konto, das Ihr Unternehmensprofil mitverwaltet oder das jemand aus Ihrem geschäftlichen Umfeld für Sie eingerichtet hat, gilt damit als verflochten. Verboten sind außerdem Links, Telefonnummern und E-Mail-Adressen im Bewertungstext, weil Google das als Werbung wertet. Und unter Fake Engagement fallen Inhalte, die „über mehrere Konten von oder auf Anfrage einer Person veröffentlicht wurden“, worunter auch mehrere Bewertungen fallen können, die in derselben Woche im selben Zusammenhang entstanden sind.
Dazu kommt ein Verdacht aus der Praxis, den Google selbst nirgends dokumentiert. Frisch angelegte Konten ohne Historie werden auffällig oft gefiltert. Wenn Ihre Kundin also extra für die Bewertung ein Google-Konto anlegt und damit sonst nichts macht, stehen die Chancen leider schlecht.
Den Einspruch kann nur die Verfasserin einlegen
An diesem Punkt liegen viele Ratgeber daneben, deshalb der Reihe nach.
Als Inhaberin können Sie eine Bewertung melden. Wenn Google sie daraufhin nicht entfernt, steht Ihnen dagegen einmal ein Einspruch zu. Für den umgekehrten Fall, also für eine zu Unrecht gelöschte Bewertung, sieht das Einspruchstool im Unternehmensprofil aber gar keinen Vorgang vor. Google verweist Sie dann auf den Support. Einen Anspruch auf Wiederherstellung haben Sie leider nicht.
Das Einspruchsrecht liegt nämlich bei der Person, die die Bewertung geschrieben hat. Google benachrichtigt sie in vielen Fällen selbst, wobei Betreff und Absender sich immer wieder ändern. Zuverlässiger ist der direkte Weg über ihr Google-Konto. Ihre Kundin öffnet dort ihre eigene Maps-Profilseite und darin den Bereich „Beiträge“, denn da steht der Status der Bewertung und da ist auch der Einspruch verlinkt, sofern er in ihrem Fall überhaupt vorgesehen ist. Google weist übrigens ausdrücklich darauf hin, dass Einsprüche nur bei bestimmten Verstoßarten und Kontotypen möglich sind.
Damit Ihnen so ein Schwund überhaupt auffällt, hilft eine ziemlich simple Gewohnheit. Notieren Sie sich Ihren Bewertungsstand ab und zu. Wenn Sie wissen, dass letzte Woche noch 74 Bewertungen da waren und heute nur noch 71 sind, können Sie nachfragen, statt sich einfach nur zu wundern.
Was Sie auf keinen Fall tun sollten
Lassen Sie dieselbe Bewertung bitte nicht noch einmal vom selben Konto posten.
Sie wird ziemlich sicher wieder gefiltert. Jeder weitere Versuch verstärkt das Muster, das Google ohnehin schon auffällig findet. Rezensionen, die wegen eines Richtlinienverstoßes entfernt wurden, stellt Google nach eigener Aussage sowieso nicht wieder her. Der bessere Weg ist eher unspektakulär. Bitten Sie Ihre Kundin um eine neue Bewertung von ihrem privaten Google-Konto, das schon länger besteht und vielleicht auch andere Orte bewertet hat. So ein Konto wird nur selten gefiltert.
Seit 2026 werden Löschungen öffentlich sichtbar
Seit Ende April 2026 gibt es bei deutschen Unternehmensprofilen einen neuen Hinweis, den viele noch gar nicht kennen.
Google zeigt dort an, wie viele Bewertungen in den vergangenen 365 Tagen aufgrund von Beschwerden wegen Diffamierung nach deutschem Recht entfernt wurden. Die Angabe steht in Spannen wie „2 bis 5“. Gezählt werden dabei nur Löschungen, die als zulässig eingestuft und nicht durch einen erfolgreichen Einspruch wieder aufgehoben wurden, die automatische Spamfilterung fällt also nicht darunter. Das Oberlandesgericht Köln hat diesen Hinweis am 12. Juni 2026 für zulässig erklärt.
Für Sie heißt das vor allem, dass Sie Bewertungen wirklich nur mit gutem Grund entfernen lassen sollten. Wenn Sie jede unbequeme Kritik angreifen, sammeln Sie mit der Zeit eine Zahl an, die Ihre künftigen Kunden direkt im Profil sehen. Eine sachliche öffentliche Antwort wirkt auf mich sowieso überzeugender als eine verschwundene Bewertung.

Was Ihre Website danach leisten muss
Google-Bewertungen sind ein Vertrauensvorschuss, den Ihre Website danach einlösen muss.
Wenn jemand über die Sterne auf Ihren Auftritt kommt und dort auf veraltete Inhalte oder umständliche Kontaktwege trifft, ist er leider gleich wieder weg. Falls Sie beides zusammen denken wollen, schauen Sie sich an, wie ich Websites für Praxen und Betriebe baue, oder schildern Sie mir Ihre Situation einfach über meine Projektanfrage. Ihr Unternehmensprofil schaue ich mir dabei gerne mit an. 🙂
Häufige Fragen zu Google-Bewertungen
Darf ich Kunden aktiv um eine Google-Bewertung bitten?
Ja. Die ehrliche Bitte um eine Bewertung ist ausdrücklich erlaubt, Google empfiehlt sie sogar. Nicht erlaubt ist es, dafür eine Belohnung anzubieten oder nur zufriedene Kunden zu fragen.
Darf ich mich mit einem Gutschein für eine Bewertung bedanken?
Nein. Belohnungen für Bewertungen verstoßen gegen die Google-Richtlinien und gelten wettbewerbsrechtlich als Irreführung. Es drohen Abmahnungen, außerdem kann Google die Bewertungen und im Ernstfall das ganze Profil entfernen.
Wie viele Google-Bewertungen brauche ich?
Eine feste Zahl gibt es nicht. Wichtiger als die Gesamtzahl ist, dass regelmäßig neue Bewertungen dazukommen und dass Sie im Vergleich zu den Betrieben in Ihrer Umgebung nicht deutlich abfallen. Wenn Sie sichtbar hinter dem lokalen Wettbewerb liegen, sollten Sie das Thema zur Routine machen.
Warum sind Google-Bewertungen bei mir verschwunden?
Meist greifen die automatischen Spamfilter von Google, die leider auch echte Bewertungen treffen. Als Inhaberin haben Sie dagegen keinen Anspruch auf Wiederherstellung. Den Einspruch kann nur die Person einlegen, die die Bewertung geschrieben hat, und zwar über ihr eigenes Google-Konto im Bereich „Beiträge“.
Muss ich auf jede Bewertung antworten?
Pflicht ist es nicht, aber es lohnt sich. Antworten zeigen Ihren Interessenten, dass Sie Rückmeldungen ernst nehmen. Praxen müssen dabei die Schweigepflicht beachten und dürfen keinen Bezug zur Behandlung herstellen.
Kann ich schlechte Bewertungen löschen lassen?
Berechtigte Kritik nicht. Bewertungen ohne echten Kundenkontakt, mit falschen Tatsachenbehauptungen oder Beleidigungen können Sie dagegen bei Google melden und entfernen lassen.







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