Muss ich KI-generierte Bilder auf meiner Website kennzeichnen? Das gilt seit August 2026

Luisa Herrmann

Luisa Herrmann

Zuletzt aktualisiert am 11. September 2026

Das Titelbild zu diesem Artikel wurde mit KI erzeugt.

Haben Sie KI-generierte Bilder auf Ihrer Website? Seit dem 2. August 2026 gelten dafür neue Regeln aus der europäischen Verordnung über künstliche Intelligenz, kurz KI-Verordnung. Nicht jedes KI-Bild muss gekennzeichnet werden. Ob Sie KI-generierte Bilder kennzeichnen müssen, hängt vor allem davon ab, wie sie wirken. Bei vielen Bildern, die inzwischen auf Websites zu sehen sind, kann die Kennzeichnungspflicht aber durchaus greifen.

Ich habe mir dafür die KI-Verordnung, die Leitlinien der EU-Kommission vom Juli 2026 und die Hinweise der IHK angesehen. In diesem Artikel fasse ich zusammen, welche Kennzeichnungspflichten davon für eine normale Unternehmenswebsite oder Praxiswebsite wichtig sind.

Vorab: Ich bin Webdesignerin und keine Anwältin. Der Artikel ist meine Einordnung aus der Praxis und keine Rechtsberatung.

Was die KI-Verordnung seit dem 2. August 2026 verlangt

Die Kennzeichnungspflicht gehört zu den Transparenzpflichten in Artikel 50 der europäischen KI-Verordnung, auch AI Act genannt. Die entsprechenden Regeln gelten seit dem 2. August 2026.

Die Verordnung unterscheidet zwischen Anbietern und Betreibern von KI-Systemen.

Anbieter sind zum Beispiel die Unternehmen hinter Bildgeneratoren. Sie müssen KI-generierte Inhalte technisch so kennzeichnen, dass sie maschinenlesbar als solche erkannt werden können, etwa über Metadaten oder unsichtbare Wasserzeichen.

Darum müssen Sie sich als Websitebetreiber nicht kümmern.

Für KI-generierte Inhalte auf Websites sind vor allem zwei andere Punkte relevant: Deepfakes müssen Sie offenlegen. Bestimmte KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse ebenfalls.

Eine Ausnahme für kleine Unternehmen gibt es dabei nicht. Die Regeln können also genauso eine Einzelpraxis oder einen kleinen Handwerksbetrieb betreffen wie ein großes Unternehmen.

Sind Sie überhaupt Betreiber des KI-Systems?

Das ist nicht automatisch jeder, der irgendwo ein KI-Bild auf seiner Website verwendet.

Als Betreiber gilt, wer ein KI-System unter eigener Verantwortung und Kontrolle einsetzt. Entscheidend ist also unter anderem, wer darüber bestimmt, ob und wie das KI-System verwendet wird.

Wenn Sie ein Bild selbst mit KI erstellt haben, ist die Sache relativ eindeutig.

Etwas komplizierter wird es, wenn jemand anderes das Bild für Sie erstellt. Arbeitet zum Beispiel ein Freelancer nach Ihren konkreten Vorgaben mit einem KI-Werkzeug, können Sie weiterhin als Betreiber gelten.

Geben Sie dagegen einfach einer Agentur ein Bild in Auftrag und entscheiden gar nicht darüber, ob oder mit welchem KI-System sie arbeitet, sind Sie laut den Leitlinien nicht automatisch selbst Betreiber dieses KI-Systems.

Ähnlich sieht es bei einem fertigen KI-Bild aus einer Bilddatenbank aus. Sie haben in diesem Fall das KI-System selbst nicht benutzt. Ob Sie deshalb nach Artikel 50 überhaupt selbst kennzeichnungspflichtig sind, hängt vom konkreten Fall ab.

Ich würde bei einem fertigen KI-Bild auf einer Unternehmenswebsite trotzdem nicht lange überlegen. Ein kleiner Hinweis kostet wenig Aufwand und verhindert zumindest, dass Besucher das KI-generierte Bild für ein echtes Foto halten.

Welche KI-Bilder müssen auf einer Website gekennzeichnet werden?

Kennzeichnungspflichtig sind vor allem KI-Bilder, die unter die Definition eines Deepfakes fallen (Artikel 50 Abs. 4). Die Regel gilt übrigens genauso für Audio- und Videoinhalte.

Ein KI-Bild ist nicht automatisch ein Deepfake.

Es muss mit KI erzeugt oder manipuliert worden sein und eine Person, einen Gegenstand, einen Ort, eine Einrichtung oder ein Ereignis zeigen, das tatsächlich existiert, existiert haben könnte oder zumindest plausibel existieren könnte.

Außerdem muss das Bild so wirken können, als wäre es echt oder würde etwas Wahres zeigen.

Dabei zählt auch der Zusammenhang. Ein Bild kann auf einer Kunstseite offensichtlich als Fantasie verstanden werden und auf einer Unternehmenswebsite plötzlich wie ein echtes Foto wirken.

Für die Praxis können Sie sich deshalb ungefähr fragen: Sieht das Bild wie ein Foto von etwas aus, das es wirklich geben könnte? Und könnte ein Besucher denken, dass er hier etwas Echtes sieht?

Wenn beides zutrifft, sollten Sie von einer Kennzeichnungspflicht ausgehen.

Das KI-Teamfoto und KI-Porträts

Ein typisches Beispiel sind generierte Personen.

Vielleicht zeigt die Website eine freundliche Mitarbeiterin am Empfang, obwohl es diese Person überhaupt nicht gibt. Oder im Kopfbereich ist ein komplettes KI-Team zu sehen.

Solche Bilder müssen gekennzeichnet werden, wenn sie wie echte Fotos wirken. Es spielt keine Rolle, ob die abgebildete Person tatsächlich existiert. Es reicht, dass sie existieren könnte.

Ich bin eh kein großer Fan solcher Bilder. Gerade auf Über-uns-Seiten oder Praxiswebsites sollen Fotos Vertrauen schaffen. Ein perfektes KI-Gesicht erreicht für mich eher das Gegenteil.

Teamseite der Zahnarztpraxis Silke Rampf mit Vorstellung des Praxisteams in Schwarzweiss-Portraits
Die Teamseite der Zahnarztpraxis Silke Rampf, ein Projekt von mir, mit echten Porträts statt KI-Gesichtern.

KI-generierte Räume, Gebäude und Produkte

Ähnlich ist es mit Räumen oder Produkten.

Eine Zahnarztpraxis zeigt zum Beispiel ein mit KI erzeugtes Behandlungszimmer, das so gar nicht existiert. Eine Werkstatt ist auf dem Bild plötzlich doppelt so groß wie in Wirklichkeit. Oder ein Produkt wird in einer Umgebung gezeigt, in der es nie fotografiert wurde.

Die IT-Recht Kanzlei nennt fotorealistische Produktbilder in erfundenen Umgebungen ausdrücklich als Beispiel für kennzeichnungspflichtige Deepfakes.

Bei Praxisräumen oder Betriebsgebäuden ist die Situation vergleichbar. Wenn Besucher davon ausgehen können, dass sie hier einen echten Raum oder ein echtes Gebäude sehen, sollte das KI-Bild entsprechend gekennzeichnet werden.

Nicht jede KI-Bearbeitung eines Fotos macht daraus allerdings sofort einen Deepfake.

Wenn Sie einen Fleck entfernen, die Belichtung korrigieren oder den Himmel etwas aufhellen, ist das etwas anderes als ein komplett neu erzeugtes Bild.

Schwieriger wird es, sobald die KI Dinge ergänzt oder verändert, die beim Fotografieren gar nicht vorhanden waren. Hier gibt es keine ganz scharfe Grenze.

Illustrationen, Icons und offensichtlich künstliche Bilder

Bei einer offensichtlich gezeichneten Illustration sieht die Sache meistens anders aus.

Ein Icon-Set, eine Comic-Illustration oder eine deutlich digitale Grafik wird normalerweise niemand für ein echtes Foto halten. Auch bei Fantasiebildern, die offensichtlich nicht real sein können, fehlt häufig schon dieser Eindruck von Echtheit.

Entscheidend ist trotzdem nicht nur der Stil des Bildes. Auch eine Illustration kann theoretisch in einem Zusammenhang eingesetzt werden, in dem sie als authentische Darstellung verstanden wird.

Für künstlerische, kreative, satirische oder fiktionale Werke gibt es außerdem eine Sonderregelung. Sie spielt aber nur dann eine Rolle, wenn das Werk überhaupt einen Deepfake enthält. In diesem Fall muss der KI-Einsatz offengelegt werden, ohne die Darstellung des Werks unnötig zu beeinträchtigen.

Nicht jedes mit KI erstellte Kunstwerk braucht deshalb automatisch einen Hinweis.

Ob Sie ein KI-Bild rechtlich überhaupt verwenden dürfen und wer als Urheber eines KI-generierten Bildes gilt, ist noch einmal ein anderes Thema. Darum geht es in diesem Artikel nicht.

Müssen auch KI-generierte Texte auf der Website gekennzeichnet werden?

Bei Texten greift die Kennzeichnungspflicht deutlich seltener.

Relevant sind KI-generierte Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse zu informieren.

Die EU-Kommission nennt dazu unter anderem Politik, öffentliche Verwaltung, Justiz, öffentliche Sicherheit, Umweltschutz, Verbraucherschutz und öffentliche Gesundheit.

Eine normale Leistungsseite oder Über-uns-Seite fällt also nicht automatisch darunter.

Bei einem Gesundheitsratgeber auf der Website einer Arzt- oder Zahnarztpraxis kann es dagegen anders aussehen. Gesundheit zählt ausdrücklich zu den möglichen Themen von öffentlichem Interesse.

Es gibt allerdings eine wichtige Ausnahme: Wurde der Text von einem Menschen fachlich geprüft und übernimmt jemand die redaktionelle Verantwortung dafür, entfällt die Kennzeichnungspflicht.

Damit ist nicht gemeint, einmal die Rechtschreibung zu korrigieren.

Der Inhalt muss tatsächlich geprüft werden, am besten von jemandem, der fachlich beurteilen kann, ob die Aussagen stimmen.

Ich nutze selbst KI-Unterstützung für Blogartikel und auch für einige Kundentexte. Trotzdem lese und prüfe ich jeden Text vor der Veröffentlichung. Gerade bei Fakten, Leistungen, Jahreszahlen oder rechtlichen Aussagen würde ich mich nie darauf verlassen, dass eine KI alles korrekt wiedergibt.

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So lassen sich KI-generierte Bilder kennzeichnen

Die KI-Verordnung schreibt keine feste Gestaltung für die Kennzeichnung vor. Wie Sie KI-generierte Bilder kennzeichnen, bleibt also weitgehend Ihnen überlassen.

Der Hinweis muss aber deutlich machen, dass das Bild künstlich erzeugt oder manipuliert wurde. Er muss klar erkennbar sein und spätestens dann auftauchen, wenn der Besucher das Bild zum ersten Mal sieht.

Außerdem müssen die geltenden Anforderungen an Barrierefreiheit eingehalten werden. Das Thema kennen Sie vielleicht schon aus meinem Artikel zum BFSG.

Ein allgemeiner Satz im Impressum oder in der Datenschutzerklärung reicht deshalb nicht aus.

Auch nur einen entsprechenden Alt-Text einzutragen, löst das Problem nicht. Sehende Besucher bekommen diesen normalerweise gar nicht zu Gesicht.

Dasselbe gilt für Metadaten innerhalb der Bilddatei. Sie können technisch sinnvoll sein, ersetzen aber nicht den für Besucher sichtbaren Hinweis.

Für eine normale Website würde ich deshalb einen kurzen Hinweis direkt am Bild verwenden.

Zum Beispiel:

„Dieses Bild wurde mit KI erzeugt."

oder einfach:

„KI-generiertes Bild"

Das verwendete KI-Werkzeug müssen Sie dabei nicht nennen.

Die EU-Icons für KI-Inhalte

Die EU-Kommission hat außerdem eigene Symbole für KI-generierte Inhalte veröffentlicht.

Es gibt unterschiedliche Varianten, je nachdem, ob ein Inhalt vollständig mit KI erzeugt oder nur teilweise verändert wurde.

Die Symbole gehören zum freiwilligen Verhaltenskodex für die Kennzeichnung von KI-Inhalten. Sie sind also nicht vorgeschrieben.

Kommission und AI Board sehen den Kodex als Möglichkeit, die Anforderungen aus Artikel 50 umzusetzen. Nur weil Sie irgendwo ein EU-Icon platzieren, ist damit allerdings noch nicht automatisch jede Vorgabe erfüllt.

Vorgesehen ist unter anderem, dass die Kennzeichnung möglichst beim Inhalt bleibt, auch wenn das Bild gespeichert oder geteilt wird. Das kann zum Beispiel über ein direkt eingebettetes Icon oder eine entsprechende Einblendung geschehen.

Die Kommission hat die Symbole auch mit Nutzern getestet. Dabei wurde ein Icon zusammen mit einem kurzen Text besser verstanden als das Symbol allein.

Wenn Sie die Icons verwenden möchten, würde ich deshalb trotzdem noch „KI-generiert" dazuschreiben.

KI-Bilder in WordPress kennzeichnen

Im WordPress-Block-Editor können Sie einen Hinweis ganz einfach über die Bildunterschrift ergänzen.

Bei Page Buildern wie Divi lässt sich dafür zum Beispiel ein kleines Textmodul direkt unter oder über dem Bild platzieren.

Etwas schwieriger sind große Hero-Bilder oder Hintergrundbilder. Dort würde ich den Hinweis direkt am Bildrand unterbringen, zum Beispiel klein und halbtransparent.

Wenn die Kennzeichnung auch beim Herunterladen oder Teilen des Bildes erhalten bleiben soll, kann das EU-Icon zusätzlich direkt in das Bild eingebaut werden.

Bei normalen Bildern auf einer kleinen Unternehmenswebsite würde ich meistens mit einem sichtbaren Text am Bild arbeiten. Das lässt sich später leichter ändern oder wieder entfernen.

Wie ich KI-Bilder in meinen Webdesign-Projekten verwende

In meinen eigenen Projekten kommen KI-Bilder durchaus vor, meistens aber nur während der Entwicklung.

Häufig stehen die echten Fotos am Anfang eines Websiteprojekts noch gar nicht zur Verfügung. Das Fotoshooting findet vielleicht erst ein paar Wochen später statt, während das Design schon entsteht.

In solchen Fällen nutze ich KI-Bilder manchmal als Platzhalter. So kann der Kunde das spätere Layout besser beurteilen, als wenn an jeder Stelle nur ein grauer Kasten steht.

Vor dem Livegang werden diese Bilder normalerweise durch die echten Fotos ersetzt.

Bleibt tatsächlich ein KI-generiertes Bild auf der fertigen Website, bekommt es einen sichtbaren Hinweis.

Ich würde bei Unternehmenswebsites trotzdem immer echte Fotos bevorzugen, wenn es möglich ist. Gerade bei Praxen, Handwerksbetrieben oder kleinen Unternehmen möchten Besucher sehen, mit wem sie es zu tun haben.

Ein echtes Foto der eigenen Praxis, Werkstatt oder Mitarbeiter kann ein KI-Bild nicht wirklich ersetzen.

Teamvorstellung von Wening Bau mit freigestellten Fotos und humorvollen Einzeilern unter den Namen
Das Team von Wening Bau mit echten Fotos und einem Einzeiler pro Person, ebenfalls ein Projekt von mir.

Tipps für gute Websitefotos finden Sie in meinem Artikel zum Fotoshooting für Websites.

Was passiert, wenn KI-Bilder nicht gekennzeichnet werden?

Da die Regeln erst seit August 2026 gelten, gibt es bisher kaum praktische Erfahrungen damit, wie streng Verstöße tatsächlich verfolgt werden.

Die KI-Verordnung sieht für Verstöße gegen Artikel 50 grundsätzlich Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor.

Bei kleinen und mittleren Unternehmen gilt der niedrigere der beiden Höchstwerte.

Das heißt natürlich nicht, dass eine kleine Zahnarztpraxis plötzlich einen Bußgeldbescheid über mehrere Millionen Euro bekommt. Bei der Höhe müssen unter anderem Art und Schwere des Verstoßes berücksichtigt werden.

In Deutschland ist seit dem 29. Juli 2026 grundsätzlich die Bundesnetzagentur für die Marktüberwachung der KI-Verordnung zuständig, sofern für einen bestimmten Bereich keine andere Behörde vorgesehen ist.

Zusätzlich können fehlende Kennzeichnungen im geschäftlichen Bereich möglicherweise auch wettbewerbsrechtlich relevant werden. Die IT-Recht Kanzlei und e-recht24 halten zum Beispiel Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände für möglich.

Ob das künftig tatsächlich häufiger passiert, lässt sich momentan noch nicht sagen.

Wenn Sie viele KI-generierte Inhalte auf Ihrer Website verwenden oder bei einzelnen Bildern unsicher sind, würde ich im Zweifel bei Ihrer IHK oder bei einer spezialisierten Kanzlei nachfragen.

Müssen alte KI-Bilder nachträglich gekennzeichnet werden?

KI-Bilder, die bereits vor dem 2. August 2026 erzeugt und veröffentlicht wurden, müssen nach den aktuellen Hinweisen nicht nachträglich gekennzeichnet werden.

Die EU-Kommission empfiehlt eine freiwillige Kennzeichnung zwar trotzdem, verpflichtend ist sie für solche bereits veröffentlichten Bilder aber nicht.

Nicht ganz eindeutig ist die Situation bei älteren KI-Bildern, deren Erstellung zwar vor August 2026 liegt, die aber erst jetzt zum ersten Mal veröffentlicht werden.

Die offiziellen Quellen sind an dieser Stelle nicht ganz einheitlich formuliert. Die Bundesnetzagentur bezieht sich ausdrücklich auf Inhalte, die bereits vor dem Stichtag erzeugt und veröffentlicht wurden.

Ich würde deshalb bei einem alten Bild, das jetzt erstmals online gestellt wird, lieber einen Hinweis ergänzen.

Wird ein bestehendes Bild nach dem 2. August noch einmal mit KI verändert, muss die neue Version ebenfalls neu beurteilt werden.

Und falls sich gar nicht mehr nachvollziehen lässt, wann das Bild erstellt wurde, ist eine freiwillige Kennzeichnung wahrscheinlich die einfachste Lösung.

Kurze Einschätzung

Unsicher, welche Bilder auf Ihrer Website betroffen sind?

Schreiben Sie mir, was Sie auf Ihrer Website haben. Sie bekommen innerhalb eines Werktags eine persönliche Einschätzung per E-Mail, kein Verkaufsgespräch.

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Häufige Fragen zur KI-Kennzeichnungspflicht

Reicht ein Hinweis im Impressum?

Nein. Die Kennzeichnung muss beim Bild erkennbar sein. Ein allgemeiner Hinweis im Impressum oder in der Datenschutzerklärung reicht nicht aus.

Muss ich KI-Bilder auf Instagram und Facebook kennzeichnen?

Die Transparenzpflicht für kennzeichnungspflichtige Deepfakes gilt grundsätzlich auch in sozialen Netzwerken. Meta verwendet zusätzlich eigene „AI info“-Hinweise für KI-Inhalte. Darauf allein würde ich mich als Unternehmen aber nicht verlassen.

Was ist mit KI-Bildern aus einer Bilddatenbank?

Wenn Sie ein fertiges KI-Bild aus einer Datenbank übernehmen, haben Sie das entsprechende KI-System nicht selbst eingesetzt. Ob Sie in diesem Fall nach Artikel 50 selbst als kennzeichnungspflichtiger Betreiber gelten, ist deshalb nicht automatisch klar. Ein freiwilliger Hinweis kann trotzdem sinnvoll sein.

Gilt die Pflicht auch für kleine Betriebe und Praxen?

Ja. Für die Transparenzpflicht gibt es keine allgemeine Ausnahme für kleine Unternehmen. Bei möglichen Bußgeldern gelten für kleine und mittlere Unternehmen allerdings niedrigere Höchstgrenzen.

Muss ich meinen mit KI geschriebenen Praxisblog kennzeichnen?

Gesundheit kann laut EU-Kommission ein Thema von öffentlichem Interesse sein. Wenn ein KI-generierter Text allerdings fachlich geprüft wurde und jemand die redaktionelle Verantwortung dafür übernimmt, entfällt die Kennzeichnungspflicht. Eine reine Rechtschreibkorrektur reicht dafür nicht.

Woher weiß ich, wann ein KI-Bild erstellt wurde?

Das lässt sich nicht immer sicher feststellen. Sie können die ursprüngliche Datei, alte Projektstände oder den Verlauf im verwendeten KI-Werkzeug prüfen. Wenn sich das Datum gar nicht mehr nachvollziehen lässt, würde ich das Bild im Zweifel kennzeichnen.

Fazit

Seit August 2026 müssen Sie vor allem KI-generierte Bilder kennzeichnen, die wie echte Fotos wirken und von Besuchern auch dafür gehalten werden könnten.

Das betrifft zum Beispiel generierte Mitarbeiter, Praxisräume, Gebäude oder Produkte.

Offensichtlich künstliche Illustrationen sind meistens unproblematischer. Bei älteren Bildern, extern erstellten KI-Inhalten und stärkeren KI-Bearbeitungen kommt es dagegen stärker auf den Einzelfall an.

Für eine normale Unternehmenswebsite würde ich es unkompliziert halten: Wenn ein KI-Bild echt aussehen könnte, bekommt es einen sichtbaren Hinweis.

Noch besser finde ich gerade bei Teams, Räumen und Unternehmen aber echte Fotos. Die wirken persönlicher und schaffen deutlich mehr Vertrauen.

Wenn Sie Unterstützung bei Ihrer Website oder bei der Umsetzung der Kennzeichnung benötigen, helfe ich Ihnen gerne.

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